Samstag,
18.05.2019 - 00:00
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Die Anti-Geldwäsche-Kontrolleure kommen wieder

Von Ralf Heidenreich
Leiter Redaktion Wirtschaft

Jedes Jahr werden in Deutschland viele Milliarden schmutziger Euros gewaschen. (Foto: dpa)
WIESBADEN/PARIS - Die internationale Einsatzgruppe der OECD gegen Geldwäsche („Financial Action Task Force on Money Laundering“, FATF) kontrolliert regelmäßig, wie es in den Ländern um den Kampf gegen das schmutzige Geld bestellt ist. Die nächste Überprüfung von Deutschland steht im November 2020 an. Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern der 1989 ins Leben gerufenen OECD-Behörde. Doch in den Ministerien und Behörden hierzulande blickt man dem Besuch der FATF-Kontrolleure nach Informationen dieser Zeitung mit einer beträchtlichen Portion Nervosität entgegen. Besteht man die Prüfung?
Beim letzten Check vor rund zehn Jahren war das nicht der Fall. Zwar konstatierte die FATF, dass „Deutschland eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verstärkung seiner Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt hat“, doch unterm Strich fielen die 2010 veröffentlichten Prüfungsergebnisse schlecht aus. Von 49 untersuchten Kriterien erfüllte Deutschland seinerzeit 29. Einige Mal gaben die Kontrolleure die Bewertung „non-compliant“ ab, also „nicht konform“ mit den Vorgaben. Deutschland sei nur knapp dran vorbei geschrammt, auf der schwarzen Liste der FATF zu landen, sagte seinerzeit Daniel Thelesklaf, Direktor des Basel Insititutes of Governance, dem Handelsblatt. Unter anderem kritisierte die FATF Mängel im Nichtfinanzsektor, also in den Bereichen abseits der Banken und Finanzunternehmen. So heißt es im 2010er FATF-Bericht, dass „eine systematische Umsetzung von Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung durch Immobilienmakler, eigenständige Dienstleister und Treuhandvermögen, Edelmetall- und Edelsteinhändler beziehungsweise deren systematische Beaufsichtigung nicht stattfindet“.
Das Thema ist nach wie vor aktuell. Zwar betont das Bundesfinanzministerium, dass die von der FATF festgestellten „Verbesserungspotenziale“ umgesetzt worden seien und Deutschland aus dem der Prüfung gefolgten Berichtsverfahren „2014 ordnungsgemäß entlassen wurde“. Doch nach wie vor gibt es von verschiedenster Seite Kritik, dass im Nichtfinanzsektor zu schwach kontrolliert würde.
„Die Personalausstattung ist unzureichend“
Denn während die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwachten Banken und Finanzunternehmen jährlich Zehntausende Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche abgeben, kommt aus dem Nichtfinanzbereich, der in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, kaum etwas. Zu letzterem Sektor gehören auch Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Veranstalter von Glücksspielen und Güterhändler.
„Unterschiedlichste Stellen sind zuständig, die Personalausstattung ist unzureichend“, kritisierte unlängst Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, und bezeichnete die Aufsicht der Länder im Nichtfinanzsektor als „mangelhaft“. Manchmal sind in diesem Sektor für die Prüfung der sogenannten Verpflichteten – sie sind von Gesetzes wegen dazu angehalten, Verdachtsfälle zu melden – die Bundesländer selbst zuständig, in anderen Fällen nachgeordnete Stellen. In Hessen sind es die Regierungspräsidien, in Rheinland-Pfalz die Landkreise und kreisfreie Städte.
Die Kritik lässt Hessen nicht auf sich sitzen. „Das Land kommt seiner Aufgabe der Prüfung geldwäscherechtlich Verpflichteter aus dem Nichtfinanzsektor nach“, erklärte das Innenministerium. „Die Verlagerung der Aufsicht für den Nichtfinanzsektor auf die Regierungspräsidien hat sich bewährt; dadurch ist eine proaktive Präventionsarbeit im Sinne des Geldwäschegesetzes möglich.“
Doch der Personalbestand ist im Geldwäschebereich dünn. Nach Angaben des Innenministeriums beläuft er sich in den drei Regierungspräsidien Hessens auf insgesamt zehn Mitarbeiter. Allein im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es nach Informationen dieser Zeitung Zehntausende Verpflichtete. In Rheinland-Pfalz ist die Lage ähnlich. Beispiel Stadt Mainz. Dort kommen auf rund 1100 Verpflichtete etwa eineinhalb Stellen im zuständigen Dezernat. Pläne zur Aufstockung gebe es nicht, so die Stadt weiter. Anders dagegen in Hessen: Dort gibt es laut Innenministerium „Planungen hinsichtlich personeller Verstärkungen“. Doch die auf dem Arbeitsmarkt zu finden, ist schwierig. „Wir brauchen Leute mit besonderem Know-how, um bestmöglich prüfen zu können“, sagt Teamleiterin Penelope Schneider vom Dezernat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ beim Regierungspräsidium Darmstadt. Leider gebe es keine spezifische Fortbildung, um Mitarbeiter auf diese komplexe Aufgabe entsprechend vorzubereiten. Brancheninformationen, wonach benötigte Wirtschaftsprüfer und Betriebswirte in der freien Wirtschaft besser bezahlt werden, widerspricht sie nicht.