Dienstag,
16.07.2019 - 00:00
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Landeseigene Unternehmen: Nicht jeder will transparent sein

Von Christoph Cuntz
Redakteur Politik

Landeseigene Unternehmen: Staatsweingüter mit Geschäftsführer Greiner (oben), das Landesjugendsinfonieorchester, Lotto Hessen mit Geschäftsführer Sundermann (links), Freilichtmuseum Hessenpark und Hessische Landesbahn. (Foto: René Vigneron/Michael Himpel/Heibel/RMV)
WIESBADEN - Es ist ein Satz, der bei manch einem auf taube Ohren gestoßen ist: „Wir werden auf die Veröffentlichung der Gehälter von Managern und Mitgliedern der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Sinne des Corporate Governance-Kodex hinwirken“. Nachzulesen ist dieser Satz im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen, und zwar in dem, der 2014 schon vereinbart worden war. Er ist gemünzt auf Unternehmen, an denen das Land zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Doch Schwarz-Grün tut sich schwer, das selbst gesteckte Ziel umzusetzen. An 49 Unternehmen ist das Land beteiligt, an der Messe Frankfurt etwa zu 40 Prozent, am Frankfurter Flughafen zu 31,31 Prozent. Bei 15 Unternehmen ist Hessen Mehrheitsgesellschafter. Doch von diesen erfüllen bislang nur sieben die von CDU und Grünen erhobene Forderung, Vergütungen von Geschäftsführern und Aufsichtsräten, sowie den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien transparent zu machen.
Satte 37 Seiten umfasst der Kodex, der mit den Worten „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung“ überschrieben ist. Der Text solle, so heißt es dort, „möglichst dauerhaft“ zugänglich gemacht werden, am besten auf der Internetseite des Unternehmens.
Tatsächlich haben ein paar Unternehmen die Aufgabe vorbildlich gemeistert. Die Hessische Landesbahn etwa, die gut 1300 Mitarbeiter beschäftigt und einen Umsatz von 261 Millionen Euro gemacht hat. Unter der Rubrik „Die HLB stellt sich vor“ ist rasch zu finden, was dort unter guter Unternehmensführung zu verstehen ist. Aufgelistet ist zudem, dass von den fünf Mitgliedern des Aufsichtsrates zwei Frauen sind. Und dass Geschäftsführer Veit Salzmann 2017 Bezüge in Höhe von 160 000 Euro hatte, dazu eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 45 000 Euro.
Transparenz auch bei Lotto Hessen, ein Unternehmen, das 2017 mit seinen 171 Mitarbeitern mehr als 621 Millionen Euro Umsatz gemacht hat. Im Aufsichtsrat herrscht Geschlechter-Parität, die Bruttovergütung von Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann lag 2018 bei 259 000 Euro.
Wer indes Manager eines Kulturbetriebes ist, muss kürzertreten. Mit Charlotte Gjesdahl leitet eine Frau die Geschäfte des Landesjugendsinfonieorchesters. Ihr Gehalt liegt mit knapp 63 000 Euro bei einem Bruchteil dessen, was Manager anderer landeseigener Gesellschaften verdienen. Und fast liest es sich wie Protest, wenn sie ihre Reisekostenerstattung für das vergangene Jahr publik macht: 331,45 Euro. Ein wenig besser sieht es bei einem anderen hessischen Kulturprojekt aus. 120 000 Euro erhielt Jens Scheller, Geschäftsführer des Freilichtmuseums Hessenpark – aber der ist auch ein Mann.
Transparenz herrscht auch bei der Nassauische Heimstätte, der Hessen Film und Medien GmbH und der Hessischen Landgesellschaft. Es fällt dort auf, wie unterschiedlich die Arbeit in den jeweiligen Aufsichtsgremien honoriert wird. Keine Aufwandsentschädigung gab es für die Aufsichtsratsmitglieder bei der Hessen Film und Medien GmbH. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) erhielt hingegen als Aufsichtsratsvorsitzender von Lotto Hessen eine Vergütung von 3 000 Euro plus Sitzungsgeld in Höhe von 300 Euro. Und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) bekam, als sie noch im Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte saß, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 520 Euro. Dort sind übrigens nur vier von 21 Aufsichtsräten weiblich.
Es fehlt noch einiges, um die Forderungen des alten, schwarz-grünen Koalitionsvertrages zu erfüllen. Erst in diesem Jahr wollen das House of Logistics and Mobility, die Hessen Agentur und die Staatsweingüter Transparenz herstellen, so der Sprecher des Finanzministeriums, das die Landesbeteiligungen verwaltet. In weiteren Unternehmen sei die Umsetzung des Kodex „zum nächsten Jahr bereits beschlossen oder in Arbeit“.