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Sonnenberg 

Tierquälerei: Katze in Wiesbaden drei Tage in Lebendfalle gefangen gehalten

29.07.2010 - SONNENBERG

Von Ingeborg Toth

Die Katze Bimba war drei Tage verschwunden. Auf der Suche nach ih bekam die Sonnenbergerin Claudia Wagner einen Hinweis: Bimba werde in der Nachbarschaft gefangen gehalten. Die Katzenbesitzerin ging diesem Hinweis nach. Sie fand ihre Katze in einer engen Lebendfalle, die in einer Holzkiste steckte. Bimba war wegen des Flüssigkeitsentzuges dehydriert, sie war abgemagert und völlig verstört. Das attestierte der Tierarzt Josef Wagner, der Ehemann von Claudia Wagner. Die Wagners erstatteten Anzeige gegen einen Mann aus der Nachbarschaft, den sie im Verdacht haben, schon öfters Tiere gequält zu haben: „Wir haben keine fünf Meter von dieser Falle entfernt, vor einiger Zeit zerstückelte Katzen gefunden“, sagt Claudia Wagner.

Elvira Schiöberg vom Bund gegen Missbrauch von Tieren erklärt: „Lebendfallen sind nicht grundsätzlich verboten. Aber niemand darf sie aufstellen und anschließend drei Tage unbeaufsichtigt lassen. Jäger, die eine Genehmigung haben, solche Fallen aufzustellen, haben die strikte Anweisung, sie entsprechend oft zu kontrollieren.“ Bimba habe Durst gehabt, litt unter Nahrungsentzug und das Tier war in einem engen Behälter eingesperrt: „Katzen können auch kollabieren, wenn sie auf diese Weise gefangen gehalten werden“, sagt die Tierschützerin.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Kein Nachbar habe das Recht ein Tier zu quälen, das sich auf seinem Grundstück bewege. „Besonders in Vororten ist ihnen Auslauf zu gestatten. Das ist Teil der artgerechten Haltung und wird auch in vielen Gerichtsurteilen so gesehen,“ erklärt Elvira Schiöberg. Eine Katze drei Tage in einer Falle hocken zu lassen sei eindeutig ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit strafbar: „Das Tier wäre mit Sicherheit verendet, wenn es von seiner Besitzerin nicht befreit worden wäre.“

Das sieht auch der Leiter des 4. Polizeireviers in Bierstadt, Wilfried Kehraus, so: „Der Sachverhalt ist eindeutig.“ Die Wagners haben dort Anzeige erstattet, Kehraus hat den Fall inzwischen an die Abteilung K 24 des Polizeipräsidiums abgegeben. „Dort werden jetzt die weiteren Ermittlungen stattfinden. Der Beschuldigte wird vernommen, Zeugen angehört.“ Die Befürchtung der Wagners, dass ihre Anzeige im Sande verlaufen könnte, teilt Kehraus nicht: „Die Staatsanwaltschaft wird der Sache nachgehen.“

Katze Bimba ist wieder zu Hause: Besitzerin Claudia Wagner ist überglücklich.	 Foto:  wita / Müller

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