Bürgerbegehren zum Klinikverkauf
10.02.2012 - KOSTHEIM
(zel). Die Teilprivatisierung der städtischen Dr.- Horst-Schmidt-Kliniken trifft weiterhin auf Widerstand. Gegner beantragten beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um zu verhindern, dass die Verträge mit dem privaten Rhön-Klinikum AG unterschrieben werden, bevor über ein geplantes Bürgerbegehren entschieden sei.
Nach Aufforderung durch das Verwaltungsgericht habe die Stadt zugesichert, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens keine Verträge mit dem Unternehmen unterschrieben würden. Das teilte die Anwaltskanzlei Strauch und Jung gestern mit, die das Anti-Privatisierungsbündnis „HSK pro Kommunal“ vertritt. Das Gericht werde kaum vor Ende nächster Woche darüber befinden, ob die Stadt die Verträge unterschreiben dürfe, bevor das geplante Bürgerbegehren abgeschlossen sei.
Für die Stadt ende die Frist zur Annahme des Kaufangebots von Rhön Klinkum AG Ende März. Das Gericht werde prüfen, ob die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit ihren Verbereitungen an diese Frist gebunden seien, oder ob sie vier weitere Wochen Zeit erhielten. Die Anwaltskanzlei vertrete die Ansicht, dass die Annahmefristen kein Hinderungsgrund für das Durchführen des Bürgerbegehrens seien. Entweder müsse Rhön-Klinikum AG die Frist verlängern oder sich damit abfinden, dass sein Angebot auch später noch von der Stadt angenommen werde. Ein interessierter Bieter werde sein Angebot auch aufrechterhalten, wenn sich eine abschließende Entscheidung durch die Stadt über einige Wochen hinziehe.
Starten könnten die Gegner der Teilprivatisierung des kommunalen Klinikums ein Bürgerbegehren erst dann, wenn ihnen der genaue Beschlusswortlaut aus dem Stadtparlament vorliege. Dann könnten sie entscheiden, gegen welche Beschlusspunkte sich das Begehren richte.

