In unserer Ausgabe vom 7. August 2009 sowie in unserer online-Ausgabe hatten wir am 7. August 2009 unter der Überschrift "3, 2, 1 - die Ebay-Falle ist meins" über eine Abmahnung des Hamburger Rechtsanwalts Ulrich Poser wegen eines Verkaufs angeblich illegaler Tonträger auf der Internetplattform ebay berichtet, die sich gegen eine Verkäuferin aus Wiesbaden-Frauenstein richtete.
In diesem Zusammenhang hieß es im Artikel:
"Der Anwalt, der Vertreter der Bands ’Rubettes' und ’The Sweet', zeigte Gabriele Herrman in deren Namen an." Hierzu stellen wir richtig:
Herr Rechtsanwalt Poser hat Frau Herrman nicht angezeigt, sondern im Auftrag je eines Musikers der Bands "Rubettes" und "The Sweet" sowie eines Tonträgerunternehmens im Rahmen zweier anwaltlicher Abmahnschreiben zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen aufgefordert.
Weiter hieß es im genannten Artikel:
"Nun sollte sie 15000,00 Euro (!) zahlen, weil sie gegen das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht verstoßen hatte." Hierzu stellen wir richtig:
Rechtsanwalt Poser hat Frau Herrman nicht aufgefordert, EUR 15000,00 zu zahlen. Rechtsanwalt Poser war vielmehr für die Berechnung der Anwaltskosten von einem Streitwert von EUR 7500,00 pro Abmahnung ausgegangen. Nach diesem Streitwert hätte Frau Herrman in jedem Verfahren EUR 555,60 an Abmahnkosten zu tragen gehabt, die dann später vergleichsweise auf EUR 300,00 reduziert wurden.
Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co KG
Steffen Welkenbach, Redakteur

