Von Manfred Knispel
Hartz IV beschert dem Sozialgericht weiterhin steigende Klageeingänge
Im vierten Jahr hintereinander steigt beim Wiesbadener Sozialgericht die Zahl der Verfahren im Zusammenhang mit Hartz IV. Die Eingänge des ersten Halbjahres 2008 lassen das Gericht davon ausgehen, dass in diesem Jahr fast die Hälfte aller Klagen die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder die Sozialhilfe betreffen.
"Die typischen Zeichen der Zeit spiegeln sich auch in unseren Zahlen wider", zog der Direktor des Sozialgerichts, Helmut Vogt, jetzt eine vorläufige Bilanz. Im Zusammenhang mit Hartz IV, das sagt jedenfalls die Statistik des Gerichts, wird härter gefochten denn je. Das aber ist etwas, das die Richter so nicht erwartet hätten, gibt Vogt zu. Selten vollziehe sich zwar die Einführung eines neuen Gesetzes ohne Reibungen, es sei also durchaus verständlich gewesen, dass es zunächst eine große Anzahl an Verfahren gegeben habe. Nur: "Wir hatten eigentlich damit gerechnet, dass sich die Zahlen nach den ersten Jahren auf niedrigerem Niveau einpendeln." Eingependelt hätten sie sich nun zwar, sagt Vogt, aber auf einem weitaus höherem Niveau als erwartet. Insgesamt rechnet Vogt mit mehr als 2600 Klageeingängen in diesem Jahr, das sind 400 mehr als im Jahr 2005. Die Zahl der Hartz-IV-Klagen nahm im gleichen Zeitraum von 550 auf geschätzt mehr als 1200 zu. In einem Samstagsgespräch mit dem "Tagblatt" hatte Vogt kürzlich auch Gründe dafür genannt: "Hartz IV schenkt niemandem etwas", sagte er. Zudem hätten er und seine Richterkollegen festgestellt, dass um jeden Cent gefochten werde: "Kulanz gibt es nicht mehr." Vogt hatte dabei auch "handwerkliche Fehler" im Gesetz ausgemacht, die nun nachgebessert werden müssten - auch mit Hilfe der Rechtsprechung. Ähnliche Zahlen wie in Wiesbaden hat Vogt von den anderen hessischen Sozialgerichten gehört, wo die Hartz-IV-Fälle einen Anteil von stets mehr als einem Drittel ausmachen. Dass Hintergrund das vergleichsweise wohlhabende Wiesbaden hessenweit "deutlich im oberen Bereich liegt", sei aber überraschend. Verändert haben sich indes die Hauptgründe für Klagen. Im Jahr 2005, also direkt nach Einführung von Hartz IV, seien es naturgemäß insbesondere Langzeitarbeitslose gewesen, die sich von den Neuregelungen benachteiligt gefühlt hätten. Derzeit sei hingegen zu bemerken, dass offenbar die "Probleme bei Aufstockern" zunähmen: Viele Bedarfsgemeinschaften - also Ehen oder Lebensgemeinschaften - hätten zwar ein geregeltes Einkommen, das aber so gering sei, dass es durch Sozialhilfe aufgestockt werde müsse. Deutlich zugenommen hätten aber auch die Klagen im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Dass es bei vielen Klagen tatsächlich um die nackte Existenz gehe, zeige die drastische Zunahme der Eilverfahren. Im Jahr 2003, also vor den Hartz-IV-Gesetzen, zählte das Sozialgericht gerade mal 35 Eilverfahren, 2005 waren es bereits knapp 300, derzeit bewegt sich die Zahl bei 400. In durchschnittlich 1,4 Monaten erledigt das Gericht jede dieser Klagen, je nach Dringlichkeit falle eine Entscheidung manchmal aber schon nach Tagen oder gar Stunden, sagt Vogt. Zufrieden zeigt er sich, dass sein Gericht bei den Erledigungen mit den steigenden Eingängen mitzuhalten vermochte. "Die Welle ist deutlich zu sehen", sagt Vogt: 2780 Verfahren erledigten die Richter im vergangenen Jahr. Im Jahr 2005 hatte es hingegen einen regelrechten Stau gegeben. Damals wurden den Sozialgerichten die Hartz-IV-Verfahren übertragen, zuvor waren die Verwaltungsgerichte für Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zuständig gewesen. Erst 2005 und 2006 aber hatte es für das Sozialgericht zwei neue Richterstellen gegeben. Derzeit seien sieben von acht Stellen besetzt. "Es ist zu schaffen, wenn wir alle an Bord sind", sagt Vogt dazu. Die zusätzlichen Verfahren und das damit verbundenen Personal habe aber auch dazu geführt, dass das Gericht in seinem derzeitigen Domizil in der Frankfurter Straße "aus allen Nähten platzt. Sogar das Wartezimmer muss derzeit immer wieder zum Verhandlungssaal umfunktioniert werden. Vogt setzt deshalb viel Hoffnung in den Umzug ins Justizzentrum an der Mainzer Straße im Herbst 2009. "Die professionelle Arbeit wird erleichtert", ist er sicher. Eine Erleichterung erhofft sich das Gericht auch durch das Projekt "gerichtsnahe Mediation", das Anfang April an drei hessischen Sozialgerichten angelaufen ist, darunter dem in Wiesbaden. "Wir wollen nicht nur Produzent von Urteilen sein", erklärt Richter Dr. Frank Schreiber. Im Gegensatz etwa zum Gütetermin beim Arbeitsgericht soll es sich nicht um eine Zwangs-Mediation handeln, stellt Schreiber klar. Die Idee sei vielmehr, sich vom Streitgegenstand zu lösen: "Wir wollen den Beteiligten eine Anleitung zur Kommunikation bieten." Das biete sich zum Beispiel bei vielen Klagen gegen Behörden oder Krankenkassen an, die in der Regel einen Ermessensspielraum hätten. "Da ist fast immer die Möglichkeit zu Verhandlungen." Zwei Richter aus Wiesbaden sind inzwischen als Mediatoren ausgebildet. Gerichtsdirektor Vogt warnt jedoch: "Das ist sicherlich kein Allheilmittel und wird auch nicht die Zahl der Fälle senken." Gleichwohl ist auch er sicher, dass sich "bei manchen Verfahren der Aufwand" lohne. Nach seiner Schätzung sind 10 bis 15 Prozent der Fälle des Sozialgericht für eine Mediation geeignet. Erste Erfahrungen mit der Mediation stehen allerdings noch aus. 20 Verfahren seien zwar dafür angemeldet, entschieden sei noch keins.

