zel. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat der rechtsextremistischen NPD den Clubraum des Kostheimer Bürgerhauses für eine Veranstaltung am heutigen Samstag zugesprochen. Stadtrat Arno Goßmann bedauerte, dass sich das Gericht gestern "auf die Seite der NPD geschlagen" habe. Die Stadt respektiere die Entscheidung, habe Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt und hoffe, dass zeitnah entschieden werde. Zuvor hatte das für die Vergabe der Gemeinschaftszentren zuständige Sozialdezernat den Bescheid für die NPD über die Nutzung des Clubraums wegen falscher Angaben widerrufen und Sofortvollzug angeordnet. Dagegen hatte die NPD einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellt. Begründet hatte die Stadt ihren Widerruf unter anderem mit dem Hinweis, dass der Bürgerhaus-Saal an einen anderen Veranstalter vergeben worden wäre. Bei einer derart großen Besucherzahl, wie sie die NPD erwarte, könnten die Dinge ordnungs- und versammlungsrechtlich aus dem Ruder laufen. Goßmann bestätigte, dass es sich beim dem Veranstalter im großen Saal um eine Initiative "Wehret den Anfängen - nie wieder Faschismus" handele. Das Bündnis gegen Rechts, das für heute (17 Uhr)zu einer Gegenkundgebung vor dem Bürgerhaus aufgerufen hat, erneuerte seinen Aufruf, durch Präsenz zu zeigen, dass in Wiesbaden kein Platz für Neonazis sei. Seine Befürchtung, dass die NPD sich vor Gericht behaupten könne, habe sich bestätigt.

