Will nicht, gibt‘s nicht
01.09.2010 - WIESBADEN
Von Thorsten Glesmer
AUSBILDUNGSAGENTUR Wer sich nicht in den Arbeitsmarkt eingliedern lässt, dem drohen Sanktionen
Eine „regionale Alternative zur Bundesagentur für Arbeit“ ist die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden in der Luisenstraße 26. „Hier geht es um die Eingliederung junger arbeitsloser Wiesbadener in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und im Leistungsbezug stehen“, erklärt Leiterin Heidi Diemer. „Die Jugendlichen werden uns vom Amt für soziale Arbeit und vom Amt für Grundsicherung bereits im letzten Schuljahr gemeldet. Das heißt, dass die Ausbildungsagentur keine freiwillige Sache ist, sie ist für jeden jungen Menschen ab 15 Jahren, der im Hartz-IV-Bezug steht, verpflichtend.“
Die Agentur bietet viele Möglichkeiten, wie Jugendliche und junge Erwachsene unterstützt werden können. „Wer weiter die Schule besuchen möchte oder studieren will, ist nur kurz bei uns. Aber es kommen auch viele mit oder ohne Hauptschulabschluss zu uns, die wir sehr intensiv versorgen“, erzählt Diemer. Hier gibt es zum Beispiel Beratungen. „Für die, die nicht ausbildungsreif sind, haben wir Angebote bei Wiesbadener Trägern, um in einem Jahr eine berufliche Orientierung vorzunehmen oder berufliche Erfahrungen zu machen.“
Zum Teil sind das die Ein-Euro-Jobs. „Aber auch Projekte zum Nachholen des Hauptschulabschlusses oder berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind dabei. Für den, der keine Ausbildung machen möchte, ist auch eine einfache Beschäftigung möglich. Wir helfen bei der Bewerbung und trainieren mit den Fallmanagern oder an der Volkshochschule (VHS) Vorstellungsgespräche. Außerdem gibt es noch den Arbeitgeberservice, bei dem wir versuchen, den jungen Menschen in einem Betrieb unterzubringen und ihn aus dem Leistungsbezug zu bekommen“, so Diemer.
Die Fallmanager der Ausbildungsagentur arbeiten dabei mit Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen zusammen. Die Mitarbeiter des Arbeitgeberservices haben gute Kontakte zu den Firmen, Betrieben, Innungen und der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Diemer: „Unsere Aufgabe ist beendet, wenn ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Ausbildung erreicht wurde. Die Fälle, in denen die jungen Leute gar nicht arbeiten wollen, gibt es bei uns nicht. Hierfür stehen uns die Sanktionen zur Verfügung, die in der Eingliederungsvereinbarung, in der auch die Maßnahmen, die Schritte und die Zielsetzung stehen, mitgeteilt werden.“
Bei den unter 25-jährigen, so Diemer, stünden „bei Verstößen härtere Sanktionen zur Verfügung, die bis zur Einstellung der Regelzahlungen oder zur Einstellung der Kostenübernahmen für die Wohnungen gehen können. So weit soll es aber nicht kommen, weil wir viele Angebote haben, die für jeden etwas bieten. Wir wollen für jeden das richtige finden.“

