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Wiesbaden 

Rechtsstreit um geplantes Kohlekraftwerk geht in eine neue Runde

28.07.2010 - MAINZ / NEUSTADT

Von Monika Nellessen

Der Rechtsstreit um das „auf Eis liegende“ Projekt des Mainzer Kohlekraftwerks geht weiter. Die Kohle-Gegner kündigten an, vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz zu ziehen. Zuvor hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt mitgeteilt, sie habe bereits vor zwei Tagen alle 32 Widersprüche gegen das Kohlekraftwerk zurückgewiesen. Das von der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) beantragte Bauvorhaben sei „unter Einhaltung der zahlreichen Auflagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie bauplanungsrechtlich“ zulässig. Nach Zustellung der Widerspruchsbescheide haben die Kohle-Gegner nun bis 28. August Zeit, ihre Klagen beim OVG gegen den Vorbescheid und die Teilbaugenehmigung für das Kraftwerk einzureichen.

„Politisch ist das Projekt tot, nicht aber juristisch“, sagte die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Grüne), die selbst Widerspruch bei der SGD Süd eingelegt hat, inzwischen aber auch im Aufsichtsrat der KMW sitzt. Sie werde deshalb vor dem OVG klagen. „So lange der Aufsichtsrat und der Vorstand der KMW keinen Beschluss gefasst haben, nicht zu bauen, müssen wir die hohen Prozesskosten in Kauf nehmen“, ergänzte Rößners Anwalt Christian Müller. Er beziffert den finanziellen Aufwand des Rechtsstreits für alle Beteiligten auf eine „Summe in sechsstelliger Höhe“. Besser wäre es indes, so Rößner, „wenn der Vorstand der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden das juristische Verfahren aufgeben und sich, der Stadt sowie den Bürgern viel Geld sparen würde“.

Mainzer Ampelkoalition betrachtet Projekt als "beendet"

Der Sprecher der KMW, Michael Theurer, sagte: „Es gilt weiterhin die Entscheidung des KMW-Aufsichtsrates vom September 2009, das KHKW-Projekt auf ,hold‘ zu setzen.“ Das Gremium hatte das Bauvorhaben damals angesichts der Finanzkrise auf Eis gelegt, nicht aber das endgültige „Aus“ verkündet.

Die Ampelkoalition im Mainzer Stadtrat hat dagegen in ihrer Koalitionsvereinbarung das Projekt, auf der Ingelheimer Aue eine mehr als eine Milliarde Euro teures Kohleheizkraftwerk zu bauen, für „beendet“ erklärt. Hinter vorgehaltener Hand wird damit gerechnet, dass die KMW-Führung den für nach Ende der Sommerpause angekündigten Energiebericht der Bundesregierung abwartet, um den Ausstieg aus haftungsrechtlichen Gründen öffentlich erst dann zu erklären, wenn nachweisbar ist, dass sich das Bauvorhaben nicht mehr rechnet. Anschließend gilt der Ausbau des vorhandenen Gas-Kraftwerks und der Bau eines Biomassekraftwerks für wahrscheinlich. Theurer sagte dazu nur, aktuell würden künftige strategische Geschäftsfelder intensiv geprüft. Dazu zählten sowohl Möglichkeiten der fossilen Energieerzeugung als auch erneuerbare Energien.

Für die CDU forderte deren umweltpolitischer Sprecher, Prof. Michael Pietsch, die SGD-Bescheide müssten ein „Wendepunkt für die KMW sein“. Wenn die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden definitiv kein Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue wollten, dann könnten sie das durch einen Ausstieg aus dem Klageverfahren untermauern. Wer kein Kohlekraftwerk bauen wolle, brauche auch keinen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in einem Hauptsacheverfahren.

Wiesbadener Grüne fordern Klage gegen das Projekt

Die Wiesbadener Grünen setzen sich dafür ein, dass die hessische Landeshauptstadt gegen das KMW-Projekt klagt. Zudem erneuerten sie ihre Forderung an die KMW, die Rücklagen für das Kohlekraftwerk aufzulösen und das Geld auf die Anteilseigner auszuschütten.

Der Sprecher der Mainzer Ärzteinitiative gegen den Bau des Kohlekraftwerks, Dr. Gunther Schwarz, erinnerte daran, dass der bisherige Stopp für das KMW-Projekt nur wirtschaftliche Gründe gehabt habe: „Als Ärzte sehen wir weiterhin auch die gesundheitlichen Risiken eines Kohlekraftwerks als gewichtigen Grund, auf den Bau zu verzichten und somit auch kein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.“

Bagger auf einer Baustelle. Archivfoto: dpa

Bagger auf der Baustelle zum Kohlekraftwerk. Archivfoto:dpaVergrößern

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