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Wiesbaden 

Illegale Altkleidercontainer der Firma Evren sind abgebaut

11.01.2012 - WIESBADEN

ALTKLEIDER Nur Erlaubnis für DRK und Malteser

Die illegal in Schierstein aufgestellten Altkleidercontainer sind nach wenigen Tagen wieder weg. Wie berichtet waren die Container in der Kleinaustraße und in Schierstein Nord aufgetaucht, laut einem Aufkleber angeblich „betreut“ von der Firma Evren Textil. Nach Anrufen der Ordnungsbehörden beim Verein Kindersuchhilfe, der als Empfänger der Altkleider auf den Containern genannt worden war, wurden die Behälter am vergangenen Wochenende entfernt. Ein Anruf bei Evren Textil war zuvor mehrfach erfolglos geblieben. Die Stadt weist jetzt darauf hin, dass auf öffentlichem Grund ausschließlich Container des Malteser Hilfsdienstes und es Deutschen Roten Kreuzes (DRK) stehen dürfen.

Stadt ist für Hinweise dankbar

„Die Stadt ist für Hinweise auf solche Container dankbar, denn sie sind oft nicht nur unschön, sondern sie können auch den Verkehr gefährden, weil sie die Sicht behindern“, sagt Rathaussprecher Siggi Schneider. Zudem werde das Umfeld der Container oftmals nur unzureichend gereinigt. Im gesamten Stadtgebiet hätten deshalb ausschließlich der Malteser Hilfsdienst und das DRK eine Genehmigung zum Aufstellen von Altkleidersammel-Containern erhalten.

„Uns ärgert das gewaltig, dass immer wieder solche Container auftauchen“, sagt Wolfgang Erat, stellvertretender Geschäftsführer des DRK Wiesbaden. Denn während das DRK jeden einzelnen ihrer derzeit 42 Container anmelde und an den Standorten für Sauberkeit sorge, „stellen die anderen ihre Container einfach irgendwohin“. Erat geht davon aus, dass es sich in der Regel um rein kommerzielle Unternehmen handelt. Im Gegensatz dazu verteilt das DRK jedes verwertbare Kleidungsstück über ihre Kleiderkammer in der Flachstraße an Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Obdachlose oder Asylbewerber. Nicht mehr brauchbare Kleidung wird an ein Verwertungsunternehmen verkauft, der Erlös fließe ebenfalls in die DRK-Arbeit. Während das DRK ihre Containerstandorte in den Vororten hat, stehen die 36 Container der Malteser bevorzugt im Innenstadtbereich.

Grundsätzlich gelte, dass je nach Zuständigkeit das Ordnungs- oder das Grünflächenamt zunächst versuche, den Aufsteller zu ermitteln und diesen telefonisch aufzufordern, den Container kurzfristig zu entfernen. Komme er dieser der Aufforderung nicht nach, werde eine offizielle Räumungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme erlassen. Nach einer angemessenen Frist werde der Container dann beseitigt.

Möglich ist das indes nur, wenn der Container auf öffentlichem Gelände steht. Befindet er sich indes auf Privatgelände, so ist der Hausbesitzer oder die Wohnungsgesellschaft zuständig. Diese müssen entscheiden, ob sie solche Container beseitigen lassen.

Walter Richters, stellvertretender Ortsvorsteher in Schierstein und Grünen-Mitglied, wirft der Kindersuchhilfe nun auch vor, dass nicht deutlich auf den kommerziellen Charakter der Sammlung hingewiesen werde. Schließlich komme nur ein Bruchteil der Erlöse dem Verein zugute, so Richters. Jeder Passant müsse aber zunächst den Eindruck gewinnen, es handele sich um eine eigene Aktion des gemeinnützigen Vereins. Dies könne durchaus als „Vorgaukelung falscher Tatsachen“ gewertet werden.

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