Strafbefehl gegen Erbacher Winzer Jung
cc. RHEINGAU Der Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft gegen Ludwig Jung beantragt hat, bringt den renommierten Erbacher Winzer weiter in Bedrängnis. Im Mittelpunkt steht nun die Frage: Hat er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden oder nicht? Überraschend schnell hat die Staatsanwaltschaft im Fall des Erbacher Winzers entschieden: Erst Anfang März hatte sie mit Ermittlungen begonnen, und schon Anfang dieser Woche beantragte sie Strafbefehl, den das Amtsgericht Eltville zwischenzeitlich erlassen hat. Jung soll danach 10 000 Euro zahlen. Die Vorwürfe: Verstoß gegen das Weingesetz und Hehlerei, weil der renommierte Winzer von Ernst C. - dem zwischenzeitlich gekündigten Kellermeister der Erbacher Winzergenossenschaft - 1 300 Liter Wein schwarz gekauft haben soll. Es handelte sich um Ware, die der Kellermeister offenbar veruntreut hat. Auch gegen ihn wird deshalb ermittelt. Die Weinkontrolle hatte Jungs Weingut im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen den Kellermeister geprüft. Er war aufgefallen, weil er im Januar mehr als 8 000 Liter Qualitätswein von der Winzergenossenschaft Frauenstein bezogen hatte, deren Geschäfte von der Winzergenossenschaft Erbach geführt werden. Der von der Staatsanwaltschaft des weiteren erhobene Vorwurf, Jung habe gegen das Weingesetz verstoßen, beruht darauf, dass dieser 403 Flaschen Chardonnay mit einer falschen amtlichen Prüfnummer auf dem Markt gebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft sagt, der Erbacher Winzer habe ein Geständnis abgelegt. "Dieses spricht dafür, dass er mit dem Strafbefehl einverstanden ist", so gestern Oberstaatsanwalt Hartmut Ferse. Doch Jung bestreitet das. "Der Strafbefehl ist so nicht richtig", sagte gestern sein Anwalt Michael Destrée. Es gebe kein Geständnis. "Da gibt es eine Diskrepanz bei der Bewertung der Fakten". Im Umkehrschluss habe sich Jung aber auch noch nicht entschieden, die mit dem Strafbefehl verbundene Geldstrafe vor Gericht anzufechten - ein Risiko für ihn: in diesem Fall müsste der Winzer mit einem in der Öffentlichkeit Aufsehen erregenden Prozess rechnen. Womöglich noch schwerer wiegt, dass gegen Jung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Regierungspräsidium anhängig ist. Denn Jung hatte nur für 2006 ein Weinbuch. Der Weinkontrolle konnte er hingegen für die Jahre 2002, 2003, 2004 und 2005 keine Bücher vorlegen. Die Jahre davor wurden nicht geprüft, die Aufbewahrungspflicht betrage fünf Jahre, so Gerhard Müller, Sprecher des Regierungspräsidiums. Nach Angaben des Regierungspräsidiums sind dem Winzer mittlerweile - weil er keine Weinbücher geführt hat - Prüfnummern für Spätlesen des Jahrgangs 2005 aberkannt worden. Nun stünden edelsüße Weine der Jahrgänge 2003 bis 2005 zur Diskussion. Auch hier bestehe der Verdacht, Jung habe die amtlichen Prüfnummern zu Unrecht erhalten.


