Die Stadt Wiesbaden hat am Mittwoch Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt, das das Bürgerbegehren gegen eine Teilprivatisierung der Dr. Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt hat.
22. Februar 2012 20:11 Uhr
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