Albers erwägt, gegen den immissionsrechtlichen Vorbescheid Widerspruch einzulegen
red. KREIS Der Landkreis erwägt, gegen das geplante Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue vorzugehen. Wie Landrat Burkhard Albers jetzt mitteilte, erwäge er gegen den immissionsrechtlichen Vorbescheid Widerspruch einzulegen, soweit er das Kohleheizkraftwerk, wie von der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG beantragt, zulässt.
Als Grund nennt der Landrat die "hohe Betroffenheit der Region und des Rheingau-Taunus-Kreises von dem geplanten Vorhaben und der Unzulänglichkeit der eingereichten Antragsunterlagen der Kraftwerksbetreiberin". Der Kreistag habe sich bereits in seiner Sitzung im März 2007 gegen das geplante Kohleheizkraftwerk auf der Ingelheimer Aue in der Landeshauptstadt Mainz ausgesprochen. Die kritische Haltung des Rheingau-Taunus-Kreises wurde im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides deutlich artikuliert, betont Landrat Burkhard Albers. Die inzwischen stattgefundene Anhörung im immissionsrechtlichen Verfahren und die bisherigen Diskussionen konnten die erheblichen Bedenken allerdings nicht ausräumen, so der Landrat. Albers: "Mit dem geplanten Kohleheizkraftwerk sind erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und zusätzliche Gefährdungen der Gesundheit der Menschen in der Region zu befürchten." Im Hinblick auf den Klimaschutz und der bereits hohen lufthygienischen Vorbelastung der Region sei ein erhöhter Ausstoß an Luftschadstoffen durch den Einsatz des fossilen Energieträgers Kohle nicht zu verantworten. Auch Auswirkungen auf das empfindliche "Ökosystem Rhein" sowie die Beeinträchtigungen der Kulturlandschaft und der Rheinfront können nicht hingenommen werden. Die Bemühungen der Kommunen, die Rheinuferlandschaft aufzuwerten und damit die Tourismus- und die Naherholungsfunktion zu fördern, würden durch das Vorhaben im erheblichen Umfang konterkariert und somit den Bestrebungen entgegenwirken, neue Einkommensquellen zu schaffen. Landrat Albers bemängelt, dass die im Genehmigungsverfahren sachlich vorgetragenen Einwände der betroffenen Kommunen, Institutionen, Organisationen sowie der betroffenen Bürger nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Um die raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens zu prüfen, beziehungsweise zu klären, haben der Rheingau-Taunus-Kreis sowie andere Kommunen, Institutionen und Verbände ein Raumordnungsverfahrens gefordert. Dieser sachlich und inhaltlich begründeten Forderung sei bislang nicht nachgekommen worden, so Albers. Der Rheingau-Taunus-Kreis selbst sei insbesondere durch eine zunehmende Luftschadstoffbelastung im Bereich der Rheingaukommunen Walluf und Eltville sowie durch die schädlichen Auswirkungen auf den Weinanbau betroffen. Besonders gravierende schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit werden während austauscharmer Wetterlagen erwartet, die im Rheingau recht häufig anzutreffen seien. "Die während der austauscharmen Wetterlagen deutlich zunehmende Konzentration von Luftschadstoffen wurde in der Immissionsprognose nicht ausreichend berücksichtigt", so Albers. Der Landrat ist der Auffassung, dass diesbezüglich die aktuellen wissenschaftlich fundierten Ausbreitungsmodelle zur Beurteilung der Schadstoffimmissionen herangezogen werden müssen. Die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG hat sich nach Albers´ Ansicht in den Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Vorbescheidsverfahren nicht ausreichend mit Alternativen auseinander gesetzt. Er vermisst insbesondere umfassende Untersuchungen hinsichtlich der Anwendung von alternativen Energieträgern, die den Zweck des Vorhabens erfüllen und gleichzeitig die Umwelt wesentlich geringer belasten.


