Von Christiane Stein
BAUGELD Umschulden meist an Bedingungen geknüpft /Vorteile durch Forward-Darlehen / Bausparen für Bauwillige
/WIESBADEN. Wer im Moment den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses plant, profitiert von außergewöhnlich niedrigen Zinsen. Im Vergleich zu Hochzinsphasen kann dadurch - bei gleichbleibendem Finanzierungsvolumen - die monatliche Belastung reduziert werden oder die Tilgung höher ausfallen. Aber auch Immobilienbesitzer, die vor längerer Zeit einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sollten nochmals einen Blick auf ihre Konditionen werfen. "Eine Umschuldung kann durchaus sinnvoll sein, muss aber von Fall zu Fall geprüft werden", sagt Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zunächst gelte es abzuklären, zu welchen Bedingungen man aus einem bestehenden Vertrag herauskommt. "Wenn die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, die die Zinsersparnis wieder auffressen würde, lohnt der Aufwand nicht", betont Holzhäuser.
Sechsmonatige Kündigung
Zugleich weist sie aber auf ein einseitiges Sonderkündigungsrecht des Kunden gegenüber seiner Bank hin, wenn der Kreditvertrag länger als zehn Jahre läuft. Nach Ablauf von zehn Jahren könne man beispielsweise Darlehen mit 15-jährigen oder 20-jährigen Zinsbindungen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
Nur die sechsmonatige Kündigungsfrist müsse eingehalten werden (Paragraf 489, Abs. 1, Nr. 3 BGB). Möglich ist der Ausstieg auch vorher, wenn die Bank zustimmt oder die Immobilie verkauft wird. Wer vor dem Ablauf von zehn Jahren den Kreditanbieter wechseln möchte, kommt meist um eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht herum. "Damit möchte die Bank den Schaden reguliert bekommen, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung des Geldes entsteht", erläutert die Finanzexpertin. Die verlangten Summen könnten sehr unterschiedlich sein, je nach Restlaufzeit und Restschuldsumme des Darlehens. "Aber es können schon hohe Beträge sein", betont Holzhäuser, die grundsätzlich dazu rät, Kreditentscheidungen erst nach einem sorgfältigen Vergleich verschiedener Anbieter zu treffen. "Deshalb sollte man sich auch um eine Anschlussfinanzierung frühzeitig kümmern, sonst gerät man kurz vor Vertragsende schnell unter Druck", warnt die Verbraucherschützerin. Wer seinen bestehenden Darlehensvertrag nicht oder nur zu schlechten Bedingungen beenden darf, kann sich aber auch durch ein "Forward-Darlehen" das derzeitige Zinsniveau für die Zukunft sichern und davon dann bei der Anschlussfinanzierung profitieren. "Bei Restlaufzeiten von drei, maximal vielleicht von fünf Jahren empfehlen wir das Prüfen dieser Option", sagt Holzhäuser.
Bei einem Forward-Darlehen muss man meist einen gewissen Zinsaufschlag gegenüber den aktuellen Konditionen in Kauf nehmen. "Eines darf man bei dieser Variante nicht vergessen: Es handelt sich um den Abschluss eines rechtlich wirksamen Kreditvertrags", warnt die Finanzexpertin - auch wenn das Geld quasi erst in einigen Jahren "geliefert" werde. "Man muss solch ein Forward-Darlehen abrufen, sonst hat der Kreditgeber Anspruch auf eine Nichtabnahmeentschädigung."
Und ein wenig Glück gehöre bei dieser Variante schon dazu: "Ein Forward-Darlehen bringt natürlich keine Vorteile, wenn das Zinsniveau zum Abrufzeitpunkt noch niedriger ist. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es sich um eine Spekulation auf steigende Zinsen handelt.
Weitere Möglichkeit, günstige Zinsen in die Zukunft zu retten, kann ein Bausparvertrag sein. Dazu rät Holzhäuser allerdings nur, wenn man sich sehr sicher ist, dass man mittel- bis langfristig Baugeld braucht. "Wenn ich das Darlehen nicht in Anspruch nehme, ist ein Bausparvertrag rückwirkend gesehen meist eher eine schlechte Geldanlage", erläutert die Finanzexpertin. Sehr wichtig sei zudem das angemessene Verhältnis von Bausparsumme und monatlicher Ansparrate. "Bei zu geringen Beträgen ist man sonst Lichtjahre von der Zuteilung entfernt", warnt sie. Bei einer Bausparsumme von 50000 Euro kalkuliere man mit Monatsraten von mindestens 150 bis 250 Euro. Für eine Anschlussfinanzierung rät Holzhäuser von dem Umweg über ein Bausparvertrag gänzlich ab: "Statt einen Bausparvertrag anzusparen, sollte man lieber das Annuitätendarlehen tilgen."

