Die Stadt Wiesbaden hat am Mittwoch Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingelegt, das das Bürgerbegehren gegen eine Teilprivatisierung der Dr. Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt hat. In einem Eilverfahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nun darüber zu entscheiden, ob der Kostendeckungsvorschlag der Antragsteller des Bürgerbegehrens ausreichend ist.
