Schuldezernentin Rose-Lore Scholz ist mit 64 Jahre nicht zu alt fürs Amt. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Richter urteilten, dass eine Regelung der Hessischen Gemeindeordnung, nach der hauptamtliche Stadträte mit 64 Jahren nicht mehr wiedergewählt werden dürfen, gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen. Am Donnerstag steht die Wiederwahl der CDU-Politikerin erneut auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung.

