Im Streit um die geplante Kündigung von Christina Köhn, Betriebsratsvorsitzende der HSK Service, ist die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht erfolglos geblieben. Richterin Angela Wenz terminierte deshalb einen Kammertermin für den 11. September. Dann wird erörtert, ob die Betriebsratsvorsitzende die ihr gesetzten Grenzen überschritten hatte, als sie in einer Betriebsversammlung Missstände angeprangert hatte. Die Unternehmensleitung sieht Köhns Vorwürfe nach einer Mitarbeiter-Umfrage nicht bestätigt.

